Sie führt darin weiter aus: "...Über die Verteilung der Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen entschied heute der Verteilerausschuss, in dem das Bayerische Innen- und das Finanzministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. „Bedarfszuweisungen können bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung, bei Hochwasserkatastrophen oder Gewerbesteuerausfällen gewährt werden“, nennt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag Gudrun Brendel-Fischer einige klassische Beispiele. Bei Stabilisierungshilfe gehe es darum, strukturschwachen Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung zu helfen und ihnen Gestaltungsspielräume zu erschließen. "
Emtmannsberg erhält erneut hohe Stabiliserungshilfe
Sonntag, 29. Oktober 2017 - 19:30